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Dr. Gabriele Lampert
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Dengue-Fieber Infektionskrankheiten EHEC-Infektion
Diphterie
Heftige, schwere bakterielle Infektionskrankheit, die mit Angina und häutigen Belägen einhergeht und durch Toxinwirkungen schwere Komplikationen hervorrufen kann.
Erreger: Coryne-Bakterium
Inkubationszeit: 2-7 Tage, aber auch wenige Stunden
Übertragungsweg: Tröpfcheninfektion
Symptome: Verlauf in 3 Formen: 1. Rachen-Diphtherie (Angina membranacea): anfangs schmutzige, später beidseitig weiße, häutige Beläge, die beim Abziehen bluten (“Halsbräune”), widerlich süßlicher Mundgeruch, Lymphknoten-schwellung, Cäsarenhals (da der Lymphabfluß gestört ist).
2. Nasen-Diphterie: Beläge, Rhinitis, blutiges Sekret
3. Larynx-Diphtherie (echter Krupp): Einengung des Atemkanals, dadurch : Diphtherische Stridor-atmung, Erstickungsanfälle, evtl. Zyanose, wenn absteigend: Bronchialdiphtherie mit Krupphusten.
Für alle 3 Formen: Beginnt mit mäßigem Fieber, schweres Krankheitsgefühl, lokale Zeichen.
Komplikationen: Toxinaffinität von Herz, Niere (Nephritis) und Hirnnerven (Lähmung des Gaumensegels, weicht beim A-sagen zur Seite weg), Schluckbeschwerden, Atemlähmung , Erstickung durch Glottisödem, mögliches Auftreten der Lähmungen nach Abheilen der Krankheit (z.B. Gaumensegellähmung)
Therapie: bei Verdacht: Anti-Serum, Antibiotika, ausgeheilt: 3 negative Abstriche im Abstand von je einer Woche
Diagnose: Schleimhautabstrich, Anlegen einer Kultur
DD(Angina): Streptokokkenangina, Angina Plaut-Vincent, Morbus Pfeiffer, Lues (Primäraffekt), Leukämie
Rechtliches: Namentliche Meldepflicht besteht bei Verdacht, Erkrankung und Tod § 6 (1) IfSG sowie bei Erreger-nachweis nach § 7(1) IfSG.Es besteht eine Mitteilungspflicht beim Auftreten in Gemeinschaftsein-richtungen nach § 34 IfSG, Verbot des Aufenthaltes und Arbeitens in Gemeinschaftseinrichtungen.