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Nosokomiale Infektion |
Infektion, die im Zuge eines Aufenthaltes oder einer Behandlung in einem Krankenhaus oder einer
Pflegeeinrichtung auftritt. |
Definition: |
Eine Infektion wird als nosokomial bezeichnet, wenn der Infektionstag (= Tag mit dem ersten Symptom) frühestens der Tag 3
des Krankenhausaufenthaltes ist. Unterscheidung in:
Exogene Infektionen - Aufnahme der Infektionserreger direkt aus der Umgebung
Endogene Infektionen - Erreger gehören zur normalen Flora des Patienten, Infektionen treten auf, wenn das Immunsystem des
Patienten geschwächt wird
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Erreger: |
im Prinzip alle Mikroorganismen, die sich bei 37°C vermehren können,
multiresistente Keime wie Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA), Vancomycin-resistente Enterokokken
(VRE), multresistente Darmbakterien (ESBL-Keime) |
Übertragungsweg: |
am häufigsten durch menschlicher Kontakt - Händedesinfektion!, kontaminierte Gegenstände, Tröpfcheninfektion - Mundschutz!
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Symptome: |
Harnwegsinfekte bei liegendem Harnwegskatheder, Venenkatheterseptitiden, Lungenentzündungen (Beatmungspneumonien),
Wundinfektionen nach Operationen
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Therapie: |
schwierig, da viele Keime gegen die gängigen Antibiotika oder Virostatika resistent sind
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Rechtliches: |
Nosokomiale Infektionen sind nach IfSG § 6 (3) nicht namentlich meldepflichtig, wenn zwei oder mehr Infektionen
mit einem epidemischen Zusammenhang in einer stationären Einrichtung auftreten.
Nach § 7 (1) Nr. 52. ist der direkte Nachweis von MRSA aus Blut und Liquor; sowie von Enterobacterales und Acinetobacter spp.
bei Nachweis einer Resistenz oder verminderter Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen bei Infektion oder Kolonisation
namentlich meldepflichtig.
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