Amtsarztprüfung
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Amtsarztprüfung
Die Prüfung fragt im Wesentlichen nicht danach, was man später in der Praxis anwendet,
sondern fordert vor allem schulmedizinisches Wissen. In der Prüfung muß nachgewiesen
werden, daß der zukünftige Heilpraktiker keine Gefahr für die "Volksgesundheit“ darstellt,
das heißt er muß wissen, welche Erkrankungen er nicht behandeln darf und an den Arzt
weiterleiten muß bzw. wann eine schulmedizinische Behandlung notwendig ist.
Gegenstand der Überprüfung ist unter anderem:
- Wissen über den Körper und die unterschiedlichsten Krankheitsbilder
- Verantwortungsvolles Verhalten bei Notfällen und akut gefährlichen Krankheitszuständen
- Erkennen meldepflichtiger Infektionskrankheiten
- Kennen der gesetzlichen Grenzen des Heilpraktikerberufes
Die Überprüfung besteht aus einem zweistündigen schriftlichen Teil mit 60 Fragen
im Multiple-Choice-Verfahren (davon müssen 45 richtig beantwortet sein) und einem mündlichen
Teil mit mindestens 30 Minuten pro Person einzeln oder in Gruppen bis zu 4 Personen.
Zur Zeit hat die Überprüfung ein hohes Niveau
und orientiert sich am zweiten Staatsexamen für Medizinstudenten.
Bei diesem Standard ist daher eine gezielte, qualifizierte Vorbereitung unerläßlich,
um die Überprüfung beim
Amtsarzt erfolgreich zu bestehen.
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