|
Clostridiodes-difficile-Infektion (CDI) |
Infektiöse Durchfallerkrankung |
Erreger: |
Clostridiodes difficile (anaerobes, grampositives, endosporenbildendes Stäbchenbakterium)
|
Inkubationszeit: |
wenige Tage bis mehrere Wochen nach einer Antibiotikatherapie
|
Übertragungsweg: |
orale Aufnahme der Bakterien über Kontakt, Ausscheidung der Sporen/Bakterien über den Stuhl, Übertragung direkt oder
indirekt über kontaminierte Oberflächen
|
Risikofaktoren: |
vorausgehende antibiotische Therapie, Hospitalisation, fortgeschrittenes Alter
|
Symptome: |
abrupt einsetzender wässriger Durchfall mit charakteristischem fauligem Geruch, mindestens drei Stuhlgänge pro Tag für
zwei oder mehr Tage, Fieber (28 % der Fälle), Leukozytose (50% der Fälle) und abdominale Schmerzen (22% der Fälle),
Hypalbuminämie
|
Therapie: |
Bei 15-23% der Patienten führt bereits das Beenden der Antibiotikatherapie zum Sistieren des
Durchfall innerhalb von 2-3 Tagen,
Antibiotische Behandlung erforderlich, bei schweren oder fortbestehenden Symptomen, älteren und/oder Patienten mit
Grundleiden oder Situationen, in denen eine aktuelle Antibiotikabehandlung
fortgesetzt werden muss.
Ein chirurgisches Eingreifen (Kolektomie) wird notwendig bei einer Darmperforation, toxischem Megakolon oder Ileus.
|
Diagnose: |
mikrobiologische Diagnostik nur bei Patienten mit klinischen Symptomen
|
Rechtliches: |
Eine Meldepflicht besteht bei Verdacht, Erkrankung und Tod
(§ 6 Abschnitt 1 IfSG). Der Nachweis der Erreger ist nach § 7, Abschnitt 1,
des Infektionsschutzgesetzes meldepflichtig.Es besteht eine Mitteilungspflicht beim Auftreten in Gemeinschaftseinrichtungen
nach § 34 IfSG, Verbot des Aufenthaltes und Arbeitens in Gemeinschaftseinrichtungen.
|