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| Cholera |
| Akute Lokalinfektionskrankheit mit heftigem Brechdurchfall (Dünndarmentzündung) |
| Erreger: |
Cholera Vibrionen (gramnegative Bakterien)
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| Inkubationszeit: |
wenige Stunden bis 5 Tage (meist: 2-3 Tage)
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| Übertragungsweg: |
indirekt von Mensch zu Mensch: (fäkal-oral) 90% über Wasser, 10% über Nahrungsmittel;
auch direkte Übertragung durch Schmierinfektion möglich. Nur 10% der Infizierten erkranken.
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| Symptome: |
Verlauf:
breiige, dann reiswasserähnliche Durchfälle mit Erbrechen,
unstillbare Durchfälle (bis zu 10 Liter pro Tag), nicht schmerzhaft,
Exsikkose (Austrocknung): Wadenkrämpfe, eingefallenes Gesicht,
Untertemperatur (bis 30°C), hypovolämischer Schock: Blutdruckabfall , Anurie, Schockniere,
Tod innerhalb weniger Stunden bis Tage durch Nierenversagen
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| Leitsymptome: |
reiswasserähnliche Durchfalle, Exsikkose, Untertemperatur
unbehandelt: Tod innerhalb weniger Stunden bis Tage (Letalität: bis 60 %)
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| Therapie: |
Wasser- und Elektrolytsubstitution (Kochsalzlösung), die Infusion muß schon bei
Verdacht gegeben werden, auch ohne bakterielle Untersuchung!
Antibiotika
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| Diagnose: |
Erregernachweis im Stuhl
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| Quarantänepflicht: |
Isolierung der krankheitsverdächtigen Personen, die Dauer ist abhängig von der Inkubationszeit
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| Rechtliches: |
Eine Meldepflicht besteht bei Verdacht, Erkrankung und Tod
(§ 6 Abschnitt 1 IfSG). Der Nachweis der Erreger ist nach § 7, Abschnitt 1,
des Infektionsschutzgesetzes meldepflichtig.Es besteht eine Mitteilungspflicht beim Auftreten in Gemeinschaftseinrichtungen
nach § 34 IfSG, Verbot des Aufenthaltes und Arbeitens in Gemeinschaftseinrichtungen.
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