|
| Infektionen durch humanpathogene Vibrionen |
| Erreger: |
Bakterien der Gattung Vibrio
|
| Vorkommen: |
Bestandteil der natürlichen Bakterienflora im Meer-, Lagunen- und Brackwasser
|
| Inkubationszeit: |
im Allgemeinen zwischen 4 und 96 Stunden
|
| Übertragungsweg: |
a) Kontakt offener, nicht verheilter Wunden mit erregerhaltigem Wasser,
Verletzungen bei der Verarbeitung von Meeresfrüchten oder rohem Seefisch
b) Verzehr von rohen oder unzureichend gegarten Meeresfrüchten oder rohem Fisch
|
| Symptome: |
(a) Wundinfektionen bis hin zur Sepsis, (b) gastroenteritische Infektionen
Neben diesen Krankheitsbildern können Vibrionen auch Ohrinfektionen hervorrufen.
|
| Diagnose: |
Abstrich aus dem Nasen-Rachenraum
Blut, Gelenks- und Lungenflüssigkeit oder Liquor werden nach dem Erreger Streptococcus pneumoniae untersucht
|
| Therapie: |
ntibiotika, unbehandelt oder zu spät behandelt kann zusätzlich eine chirurgische Behandlung (bis hin zur Amputation
betroffener Gliedmaßen) erforderlich sein.
|
| Rechtliches: |
In Deutschland ist der direkte oder indirekte Nachweis von humanpathogenen Vibrio spp. namentlich
meldepflichtig nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes, sofern der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist; aber soweit
ausschließlich eine Ohrinfektion vorliegt, nur bei Vibrio cholerae.
|