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| Nosokomiale Infektion | 
Infektion, die im Zuge eines Aufenthaltes oder einer Behandlung in einem Krankenhaus oder einer
Pflegeeinrichtung auftritt.  | 
| Definition: | 
Eine Infektion wird als nosokomial bezeichnet, wenn der Infektionstag (= Tag mit dem ersten Symptom) frühestens der Tag 3
des Krankenhausaufenthaltes ist. Unterscheidung in: 
Exogene Infektionen - Aufnahme der Infektionserreger direkt aus der Umgebung 
Endogene Infektionen - Erreger gehören zur normalen Flora des Patienten, Infektionen treten auf, wenn das Immunsystem des
Patienten geschwächt wird 
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| Erreger: | 
im Prinzip alle Mikroorganismen, die sich bei 37°C vermehren können, 
multiresistente Keime wie Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA), Vancomycin-resistente Enterokokken
(VRE), multresistente Darmbakterien (ESBL-Keime) | 
 | Übertragungsweg: | 
am häufigsten durch menschlicher Kontakt - Händedesinfektion!, kontaminierte Gegenstände, Tröpfcheninfektion - Mundschutz!
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| Symptome: | 
Harnwegsinfekte bei liegendem Harnwegskatheder, Venenkatheterseptitiden, Lungenentzündungen (Beatmungspneumonien),
Wundinfektionen nach Operationen
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| Therapie: | 
schwierig, da viele Keime gegen die gängigen Antibiotika oder Virostatika resistent sind
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| Rechtliches: | 
Nosokomiale Infektionen sind nach IfSG § 6 (3) nicht namentlich meldepflichtig, wenn zwei oder mehr Infektionen
mit einem epidemischen Zusammenhang in einer stationären Einrichtung auftreten.  
Nach § 7 (1) Nr. 52. ist der direkte Nachweis von MRSA aus Blut und Liquor; sowie von Enterobacterales und Acinetobacter spp.
bei Nachweis einer Resistenz oder verminderter Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen bei Infektion oder Kolonisation
namentlich meldepflichtig.
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